Im Hebräischen:
Bet ha-Chaim — Haus des Lebens
Bet ha-Kwarot — Haus des ewigen Lebens
Bet Olam — Haus der Ewigkeit
Nahezu alle im Hebräischen gebräuchlichen Bezeichnungen für den jüdischen Friedhof symbolisieren die jüdische Anschauung, die auf der Unsterblichkeit der Seele und einem Leben in der kommenden Welt beruht und das Dahinscheiden und Verlassen dieser Welt somit lediglich als einen Übergang betrachtet – vom Leben in einer materiellen Welt zu einem in der Welt, in der alles gut ist.
Im Buch Hiob heißt es: „Der Herr hat gegeben, der Herr hat genommen; gelobt sei der Name des Herrn“ (1;21). Dieser Satz bringt nicht das fatalistische Sichfügen in das Unumgängliche zum Ausdruck, sondern eine feste Weltanschauung, die die Seele als ein Pfand betrachtet, das dem Menschen zur Aufbewahrung anvertraut wurde und das er deshalb mit Freude unversehrt und rein an seinen Besitzer zurückgibt.
Der Friedhof hat als Ort der Erinnerung und des Gedenkens an die Toten einen besonderen Stellenwert im Judentum. Jüdische Friedhöfe, wie sie uns heute bekannt sind, haben ihren Ursprung in Babylonien. Seit jeher werden sie durch die Dominanz steinerner Grabmäler charakterisiert, um mit diesem Symbol der Ewigkeit „die Erinnerung an den Toten nicht aus dem Herzen schwinden zu lassen“ (Rabbi Akiwa Eger zu Joré Deá §376,4).
Im Allgemeinen sind die Gräber in Reihen angeordnet. Hinzu kommen Ehrenreihen und Erb- bzw. Familiengräber. Selbstmörder, getaufte Juden und sonstige Verstorbene von zweifelhaftem Ruf wurden meist außerhalb der Reihen am Rande beerdigt. Die Gräber von Männern, Frauen und Kindern sind mancherorts getrennt angelegt – seit der Neuzeit wird jedoch meist in chronologischer Reihenfolge – also nach dem Sterbedatum – bestattet.
Im aschkenasischen Bereich stehen die Steine senkrecht – zumeist in östlicher Richtung.
Im Mittelalter waren jüdische Grabsteine meist schmucklos gehalten. Mit dem Aufkommen des Barock tauchten Ende des 16. Jhs. auf jüdischen Grabsteinen Zierleisten, Zierbänder und Ranken als Dekor auf. Im 19. Jh. entwickelte sich eine differenzierte und aufwändige Grabstein- und Inschriftenkultur, wie sie auch auf dem Alten Israelitischen Friedhof in Leipzig zu finden ist – oft in direkter Nachbarschaft zu vollkommen schlichten Steinen, bei denen es sich zumeist um Tote handelt, die stark orthodox orientiert waren.
Die jüdischen Rechtsvorschriften („Halacha“) enthalten zahlreiche Regeln für die Zeit der Trauer, die Beerdigungszeremonien und die Anlage jüdischer Grabstellen. Zum Teil sind diese religionsgesetzlich belegt, zum Teil traditionellen Ursprungs. Auf eine Vorschrift sei hier verwiesen, die die Natürlichkeit des Verfalls, wie wir ihm auch auf dem Leipziger Friedhof begegnen, erklärt: Das Grab und die Toten auf einem jüdischen Friedhof sollen in ihrer Ruhe niemals gestört werden. Nur in Ausnahmefällen darf ein Grab geöffnet werden, wenn es um das Interesse des Toten selbst geht (z.B. bei Überführung ins Heilige Land). Ansonsten ist eine jüdische Grabstelle für die Ewigkeit bestimmt: Bet ha-Chaim ...